21.05.2020 - Allgemein / Arbeit & Wirtschaft / Finanzen / Landespolitik / Pressemitteilung / Wahlkreis

Über 23 Millionen Euro Corona-Soforthilfen sind bereits an emsländische Unternehmen geflossen

Lingen. Im Kampf gegen die Folgen der Corona-Krise stellen Bund und Länder umfangreiche finanzielle Mittel bereit. Bislang sind über 23 Millionen Euro Corona-Soforthilfen im Emsland angekommen. Das berichten die CDU-Politiker, der Landtagsabgeordnete Christian Fühner und der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Ebenso wurden Unternehmen aus der Grafschaft Bentheim mit insgesamt über 11 Millionen Euro unterstützt, teilte Fühner mit, der im Landtag die Grafschafter Samtgemeinde Schüttorf vertritt.

„Es ist wichtig, das Unternehmen schnell und unkompliziert die ersten Hilfen erhalten haben, die sie brauchen, um diese Krise zu meistern“, so Fühner. Jede krisenbedingte Einbuße oder Insolvenz betreffe nicht nur das Unternehmen als solches, sondern auch die Zuliefererketten und insbesondere die Arbeitnehmer. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind kaum in der Lage, finanzielle Rücklagen für eine Krise solchen Ausmaßes zu schaffen. Aus den Gesprächen mit vielen Unternehmern in den letzten Wochen ist deutlich geworden, wie wichtig das erste Soforthilfeprogramm von Bund und Land war“, so Albert Stegemann.

Fühner teilte zudem mit, dass es noch vereinzelt offene Anträge gibt. Nach Rücksprache mit Wirtschaftsminister Althusmann wurde deutlich, dass einige Anträge auch fehlerhaft waren. Diese waren unvollständig ausgefüllt, die IBAN war nicht korrekt und Überweisungen konnten nicht erfolgen, die Beschäftigtenzahl fehlte oder das Einverständnis mit den Förderbedingungen wurde vom Antragssteller nicht bestätigt. Für diese fehlerhaften Anträge wird die NBank in Kürze zunächst eine Ablehnung versenden. Diese ist vorläufig, weil mit ihr die Möglichkeit für den Antragssteller einhergeht, Fehler zu korrigieren und den Antrag neu zu stellen.

Wer zwar rechtzeitig, aber fehlerhaft einen Antrag auf Landesförderung gestellt hat und für die Bundesförderung antragsberechtigt ist, kann damit auch die Chance nutzen, einen neuen Antrag auf Bundesförderung zu stellen. Die Abgeordneten teilten mit, dass ein Antrag für beide Förderprogramme gleichzeitig nicht möglich ist.

Die CDU Politiker stellen klar: „Kein Unternehmen, das von der Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigt und gleichzeitig antragsberechtigt ist, wird von unserer Soforthilfe ausgeschlossen werden. Die großzügigen Regelungen wurden ganz bewusst im Sinne der Antragssteller und damit der niedersächsischen Wirtschaft getroffen.“

Quelle: Team Fühner

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