Landtag beschließt angemessene finanzielle Unterstützungen für die Straffälligenhilfe
Hannover. In der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am Mittwoch fand der Antrag zur angemessenen Unterstützung der Straffälligenhilfe große Unterstützung.
Der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete Christian Fühner, der auch stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses für Justizvollzug und Straffälligenhilfe ist, betonte in seiner Rede im Niedersächsischen Landtag die Wichtigkeit der angemessenen Unterstützung dieser Anlaufstellen.
Im Land Niedersachsen gibt es an 14 Standorten Anlaufstellen der Straffälligenhilfe, davon auch eine in Lingen in der Trägerschaft des SKM. Diese Einrichtungen übernehmen flächendeckend die Aufgabe der Resozialisierung und der sozialen Integration von Straffälligen. Bei den Hilfen handelt es sich um ergänzende Entlassungsvorbereitungen während der Haftzeit und um eine Nachbetreuung für aus der Haft entlassene Personen mithilfe von zum Beispiel Schuldner- und Insolvenzberatung oder Hilfen bei der Orientierung auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt.
Fühner weiß den Einsatz der Mitarbeiter in den Einrichtungen zu schätzen: „Ich habe die Mitarbeiter einer Anlaufstelle in meinem Wahlkreis vor einiger Zeit selbst besucht und im Gespräch mit einer Sozialarbeiterin, die seit vielen Jahren Straffällige betreut, wurde sehr deutlich, welche positiven Auswirkungen die Beratung haben kann“.
Fühner machte in seiner Rede deutlich, dass auch aus Sicht der Sicherheitspolitik die Arbeit der Anlaufstellen besonders wichtig sei:
„Menschen, die vor dem Nichts stehen und so zeigen die Statistiken, um die sich niemand kümmert, bei denen ist das Risiko erneut Straftaten zu
begehen deutlich höher. Es macht also auch aus sicherheitspolitischer Perspektive Sinn, die Arbeit der Anlaufstellen zu unterstützen“, so der
Lingener Landtagsabgeordnete. Mit dem seit 2010 flächendeckend durch die Anlaufstellen durchgeführten Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“ seien zudem schon viele Ersatzfreiheitsstrafen vermieden worden, so dass für das Land Niedersachen im Jahr 2017 4,8 Mio. Euro Haftkosten eingespart wurden und fast 550.000 Euro Geldstrafe an die Staatsanwaltschaft flossen.
„Ich bin sehr froh, dass die aktuell handelnden Politiker von CDU und SPD es sind, die die Wichtigkeit der Arbeit der Anlaufstellen nicht nur in
Sonntagsreden betonen, sondern die Förderung von bisher 1,5 Mio. Euro um insgesamt 700.000 Euro erhöht haben und damit die Arbeit der
Anlaufstellen auch ernsthaft würdigen“, freut sich Fühner.
Auch Justizministerin Barbara Havliza erklärt in ihrer Rede zum Entschließungsantrag: „Die wichtige Rolle der Anlaufstellen ist der
Niedersächsischen Landesregierung bewusst. Deshalb setzen wir uns dafür ein, deren Arbeit nachhaltig und angemessen zu unterstützen.“
Quelle: Team Fühner (JL)