Lingen. Nachdem in Niedersachsen die Sommerferien begonnen haben, ist eine Diskussion über die Entlassung von Lehrkräften zum Schuljahresende entbrannt. Hintergrund sind hierbei Einsparungen des Gehaltes bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
Der hiesige Landtagsabgeordnete Christian Fühner, der selber als Berufsschullehrer tätig war, kann dieses Vorgehen nicht verstehen. „Wir diskutieren auf der einen Seite ständig über Lehrermangel und auf der anderen Seite wird gerade mit jungen Lehrerkollegen umgegangen, als könne man beliebig über sie verfügen", so Fühner. In den vergangenen Sommerferien waren alleine in Niedersachsen 470 Lehrer arbeitslos gemeldet. Hierbei sind vor allem Vertretungslehrer im Angestelltenverhältnis betroffen. Gerade in der Grenzregion Emsland mit dem benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen muss das Land Niedersachsen als ein attraktiver und flexibler Arbeitgeber auftreten, damit wir den Beruf des Lehrers fördern und somit den Unterrichtsausfall und den Lehrermangel entgegen treten, äußerte sich der CDU-Politiker weiter.
Fühner glaubt, dass ein solches Vorgehen nicht zukunftsfähig sei. „Dieses Verfahren muss überdacht werden. Lehrer mit befristeten Verträgen in den Sommerferien zu entlassen, mag in der Vergangenheit gelebte Praxis gewesen sein, aber mit Blick auf den demographischen Wandel und dem Fachkräftemangel ist es nicht mehr tragbar. Den sich dadurch verstärkten Lehrermangel muss entgegengewirkt und gemeinsam an der Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufes gearbeitet werden," so der Landtagsabgeordnete Fühner. Dennoch gebe es auch Vertretungslehrer, die ganz bewusst einen befristeten Arbeitsvertrag anstreben.
Wichtig ist der Landesregierung jetzt, dass die 2000 ausgeschriebenen Lehrerstellen auch besetzt werden und die Unterrichtsversorgung verbessert werden kann. Diese Besetzung wird den ganzen Monat Juli noch dauern, heißt es aus dem Kultusministerium in Hannover.
Nach den Sommerferien sollte die Gesamtsituation betrachtet und eine detaillierte Analyse angefertigt werden, um sachlich die gültige Rechtslage und mögliche Änderungen gemeinsam zu besprechen, so Fühner abschließend.Quelle: Team Fühner
Autor: Team Fühner (JR)