Landtagsabgeordneter kritisiert Pläne der Bundespolitik
Lingen. Ein Gesetzentwurf des Bundes sieht vor, dass es bald kein Insolvenzgericht für Unternehmensinsolvenzen am Lingener Amtsgericht und an anderen Amtsgerichten in Niedersachsen geben soll. Bisher ist geregelt, dass die Länder die Möglichkeit haben, neben einem Insolvenzgericht am Landgericht, weitere Insolvenzgerichte nach Bedarf einzurichten. Gerade in Flächenländern wie Niedersachsen wurde hiervon Gebrauch gemacht. Hiermit soll mit dem Gesetzesentwurf Schluss sein.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Fühner kritisiert diesen Plan scharf: „Die großen Städte scheinen der Bundesministerin Lambrecht wichtiger zu sein, als eine starke Justiz im ländlichen Raum.“ Es sei weder nachvollziehbar, warum gerade jetzt eine Änderung stattfinden solle, noch warum eine solche überhaupt erforderlich sei, so Fühner. Der Politiker rechnet mit personellen und räumlichen Engpässen am Landgericht Osnabrück während an den Amtsgerichten möglicherweise Stellen wegfallen: „In wirtschaftlich unsicheren Zeiten wie gerade während der Corona-Pandemie, in denen mit Unternehmensinsolvenzen zu rechnen ist, können der Justiz nicht auch noch Steine in den Weg gelegt werden. Ein reibungsloser Übergang der Zuständigkeiten ist nicht zu erwarten.“
Fühner ist der Meinung, dass die Vorteile der bisherigen Regelung die des Gesetzesentwurfs überwiegen: „Natürlich ist mit einer Bündelung der Zuständigkeiten eine Spezialisierung und damit mehr Know-How bei den Beschäftigten zu erwarten und es werden auch Personalkosten eingespart. Die ortsnahen Insolvenzgerichte sind aber wesentlich besser erreichbar und bieten einen Ansprechpartner vor Ort. Dass nun der Weg bis Osnabrück notwendig sein soll, ist nicht hinnehmbar.“
So hat sich der Niedersächsische Landtag mit einem Antrag gegen die Pläne der Bundesjustizministerin positioniert. Ebenso hat sich die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Fühner weist darauf hin: „Das Land Niedersachsen wird sich dafür einsetzen, dass es den Ländern auch in Zukunft überlassen bleibe, die Zahl der Insolvenzgerichte bedarfsgerecht festzulegen.“ Einen entsprechenden Änderungsantrag ist bereits – gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinandpfalz – beim Bundesrat eingebracht.
Quelle: Team Fühner
Foto: Team Fühner