11.06.2017 - Bildung & Schule / Landespolitik / Pressemitteilung / Wahlkreis

Rot-Grüne Landesregierung hat im Hinblick auf eine einheitliche Vorgehensweise bei den Kosten für die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderung nichts erreicht

Landesregierung verweist auf den Bund und lässt Kommunen mit uneinheitlichen Regelungen alleine

Der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers hat zusammen mit weiteren CDU-Abgeordneten des Arbeitskreises Soziales eine Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung gestellt, in der es um die Frage geht, ob es in Niedersachsen einheitliche Verfahrensweisen bei den Leistungen für die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderung gibt. Diese Anfrage entstand aufgrund der aktuellen Beitragserhebungen für Lia Salomon in Lingen und durch den Anstoß des Abgeordneten Heinz Rolfes und des Landtagskandidaten Christian Fühner.

Die Beantwortung der Fragen liegt nun vor (siehe Anlagen). Daraus geht hervor, dass es für eine inklusive Hortbetreuung keine landeseinheitlichen Regelungen gibt. Weiterhin gibt die Landesregierung zu, dass es bereits in den Jahren 2015 und 2016 erste Gespräche zur Vereinfachung und Angleichung der Regelungen für Krippen, Kindergärten und Horte gab, in diesen Gesprächen allerdings „kein Einvernehmen über Neuregelungen erzielt“ wurde und „von der Landesregierung derzeit auch nicht herbeigeführt werden“ könne. "Das Sozialministerium hat bei der Festlegung einheitlicher Standards nichts erreicht und lässt die Sache nun ruhen", stellt Reinhold Hilbers fest.

Hilbers und Fühner kritisieren diese Position: „Wir würden uns wünschen, dass die Landesregierung rechtliche Klarheit anstrebt und über Gespräche, Vereinbarungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden oder durch Landesrahmenregelungen festlegt, wie die angemessene Beteiligung der Eltern aussehen kann.“

Die Ergebnisse einer Abfrage bei den Kommunen zeigen zudem, dass neben der Region Hannover auch der Kreis Oldenburg gleiche Beiträge von Kindern mit und ohne Behinderung vorsieht. Bei drei örtlichen Trägern wird eine Beteiligung der Eltern an den Kosten individuell geprüft, wie es im Landkreis Emsland der Fall ist. Regelungen, wie sie in der Region Hannover getroffen werden, die dazu führen, dass Eltern für Kinder mit einer Behinderung auch nur den Anteil zahlen, den Eltern für Kinder ohne Behinderung aufbringen, sind lt. Landesregierung durchaus zulässig.

„Das Ergebnis der Anfrage ist eine Grundlage, auf die wir weitere Gespräche führen werden“, so Hilbers. Fühner macht deutlich, dass es nun auch darauf ankommen wird, dass auf der Bundes- und Landesebene weiter diskutiert wird, um endlich eine einheitliche Lösung im Sinne der Inklusion zu finden. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Kinder in den verschiedenen Landkreisen unterschiedlich behandelt werden. Im Zeitalter der Inklusion bedarf es hier zügig einer angemessenen Lösung. Dafür wollen sich Christian Fühner und Reinhold Hilbers einsetzen.Quelle: Pressemitteilung - CDU Lingen
Autor: CDU Lingen
Foto: Symbolfoto - Team Christian Fühner

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